KI-Ratgeber

KI-Haftung Schweiz: Wer haftet, wenn der Agent einen Fehler macht?

Chris Jon Graf · KI-Stratege & CEOVeröffentlicht am 29. August 2026
KI-Haftung Schweiz: Wer haftet, wenn der Agent einen Fehler macht?

Auf den Punkt

Wenn ein KI-Agent einen Fehler macht, haftet nicht die KI, sondern dein Unternehmen: Nach OR Art. 41, 55 und 97 trägt der Geschäftsherr die Verantwortung für Hilfspersonen – auch digitale. Anbieter wie OpenAI, Anthropic und Google schliessen ihre Haftung in den AGB konsequent aus. Diese Lücke musst du selbst schliessen.

Wenn ein Agent, der Rechnungen prüft, Kundenmails beantwortet oder Verträge vorbereitet, einen Fehler macht, ist die erste Frage in der Geschäftsleitung meist: Wer zahlt das? Die kurze Antwort: nicht die KI. Sie hat keine Rechtspersönlichkeit, kein Vermögen und keine Verantwortung, die ein Gericht ihr zusprechen könnte. Verantwortlich ist – nach geltendem Schweizer Recht – dasselbe Unternehmen, das den Agenten eingesetzt hat, so wie es für einen menschlichen Mitarbeiter haften würde.

Die kurze Antwort: Verantwortung bleibt im Unternehmen

Das schweizerische Obligationenrecht kennt keinen Sonderparagraf für künstliche Intelligenz. Es braucht ihn auch nicht: Die bestehenden Haftungsnormen sind technologieneutral formuliert und erfassen einen KI-Agenten wie jedes andere Werkzeug oder jede andere Hilfsperson, die im Auftrag eines Unternehmens handelt. Für Verwaltungsrat und Geschäftsleitung heisst das: Die Frage ist nicht, ob eine Haftung droht, sondern wie sie zugeordnet wird – und ob sie versichert ist.

Drei Artikel im Obligationenrecht, die jeder Verwaltungsrat kennen sollte

Drei Bestimmungen des OR bilden das Fundament, auf dem jede Diskussion über KI-Haftung in der Schweiz aufbaut:

  1. Art. 41 OR (unerlaubte Handlung): Wer einem anderen widerrechtlich Schaden zufügt, haftet dafür – unabhängig davon, ob ein Mensch oder ein KI-Agent den Fehler ausgelöst hat.
  2. Art. 55 OR (Geschäftsherrenhaftung): Ein Unternehmen haftet für den Schaden, den seine Hilfspersonen in Ausübung ihrer Verrichtungen verursachen. Die herrschende Lesart erfasst zunehmend auch digitale Hilfspersonen wie KI-Agenten, die im Namen des Unternehmens handeln.
  3. Art. 97 OR (Vertragshaftung): Wer eine vertragliche Leistung – etwa gegenüber einem Kunden – mangelhaft erfüllt, haftet für den daraus entstandenen Schaden, selbst wenn ein KI-System den Prozess ausgeführt hat.

Wenn KI in einem physischen Produkt steckt: das Produktehaftpflichtgesetz

Sobald ein KI-System nicht nur digital berät, sondern in ein physisches Produkt eingebettet ist – etwa in einer Maschinensteuerung oder einem Medizingerät –, greift zusätzlich das Schweizer Produktehaftpflichtgesetz. Es macht den Hersteller unabhängig vom Verschulden haftbar, wenn ein fehlerhaftes Produkt einen Schaden verursacht. Für Unternehmen, die KI-Komponenten in eigene Produkte integrieren, verschärft das die Sorgfaltspflicht bei Auswahl, Testing und Dokumentation der eingesetzten Modelle.

Die EU zieht die Beweislast um: Richtlinie 2024/2853

Im November 2024 hat die EU mit der Richtlinie 2024/2853 die Produkthaftung an das KI-Zeitalter angepasst. Der zentrale Punkt: Bei Schäden durch fehlerhafte KI-Systeme wird die Beweislast teilweise umgekehrt. Geschädigte müssen nicht mehr im Detail nachweisen, wie ein Algorithmus versagt hat – Hersteller und Betreiber müssen zunehmend belegen, dass ihr System sicher war. Die Schweiz ist an diese Richtlinie nicht direkt gebunden, doch für Unternehmen mit Kunden oder Tochtergesellschaften in der EU wird sie faktisch relevant – und sie zeigt die Richtung, in die sich auch die Schweizer Praxis entwickeln dürfte.

2024/2853

EU-Richtlinie zur KI-Produkthaftung, in Kraft seit November 2024

Warum die AGB von ChatGPT, Claude und Gemini dich nicht schützen

OpenAI, Anthropic und Google formulieren ihre Nutzungsbedingungen bewusst vorsichtig: Alle drei schliessen in ihren AGB eine Haftung für Fehler, Fehlinterpretationen oder Schäden aus, die durch die Nutzung ihrer Modelle entstehen. Das ist rechtlich nachvollziehbar – und bedeutet gleichzeitig, dass das Haftungsrisiko nicht beim Modell-Anbieter bleibt, sondern bei demjenigen, der das Modell in einem geschäftlichen Prozess einsetzt. Wer einen KI-Agenten auf Basis dieser Modelle baut, übernimmt de facto die Verantwortung, die der Anbieter vertraglich von sich weist.

Der Fall, der die Richtung zeigt: Nippon Life gegen OpenAI

Ein 2026 von Stanford analysierter Fall – Nippon Life gegen OpenAI – positioniert KI-Haftung explizit als Frage der Produkthaftung, nicht als Grauzone ohne Präzedenz. Die Argumentation folgt einer Logik, die auch für Schweizer Unternehmen relevant ist: Ein KI-System wird wie ein Produkt behandelt, das einen Fehler haben kann, für den derjenige einsteht, der es in Verkehr bringt oder einsetzt. Für Schweizer KMU heisst das: Die internationale Rechtsentwicklung bewegt sich klar in Richtung mehr, nicht weniger Verantwortung für die einsetzenden Unternehmen.

Die Versicherungslücke: Was deine Policen wahrscheinlich nicht abdecken

Klassische Betriebshaftpflicht- und Berufshaftpflichtversicherungen wurden für menschliches Handeln konzipiert – für Fehler, die ein Mitarbeiter macht, nicht für autonome Entscheidungen eines Agenten, der in kurzer Zeit zahlreiche Vorgänge bearbeitet. Viele Policen enthalten Ausschlüsse oder unklare Formulierungen, wenn es um Schäden geht, die durch automatisierte oder KI-gestützte Entscheidungen entstehen. Diese Lücke wird erst sichtbar, wenn ein Schadenfall eintritt – und dann ist es zu spät, sie zu schliessen.

Governance beginnt am Verwaltungsratstisch

Wer KI-Agenten operativ einsetzt, ohne die Haftungsfrage vorher zu klären, verschiebt ein unternehmerisches Risiko auf die persönliche Verantwortung von Verwaltungsrat und Geschäftsleitung. Eine saubere Zuordnung von Verantwortung, Dokumentation und Versicherung gehört heute zur ordentlichen Sorgfaltspflicht – nicht zur Kür.

Was das für Verwaltungsrat und Geschäftsleitung bedeutet

Unter dem Schweizer Gesellschaftsrecht trägt der Verwaltungsrat die Oberverantwortung für eine angemessene Risikokontrolle im Unternehmen. Der Einsatz von KI-Agenten ändert daran nichts – er verschiebt nur die Art des Risikos. Wer heute Prozesse automatisiert, ohne die Haftungsfrage, die Versicherungsdeckung und die Governance-Struktur zu klären, handelt formal in einem rechtlichen Graubereich, den weder OR noch Produktehaftpflichtgesetz für dich auflösen.

Die gute Nachricht: Keiner dieser Punkte verhindert den sinnvollen Einsatz von KI-Agenten im eigenen Betrieb. Sie verändern nur, wie sorgfältig der Einstieg vorbereitet werden muss – von der Auswahl des Modells über die vertragliche Ausgestaltung bis zur Versicherungsdeckung. Genau diese Vorbereitung entscheidet, ob KI-Haftung für dein Unternehmen ein theoretisches Risiko bleibt oder ein handfestes.

Häufige Fragen

Haftet die künstliche Intelligenz selbst für ihre Fehler?
Nein. Eine KI hat in der Schweiz keine Rechtspersönlichkeit und kann daher nicht selbst haften. Verantwortlich ist das Unternehmen, das den KI-Agenten einsetzt – analog zur Haftung für menschliche Mitarbeitende nach Art. 41 und 55 OR.
Was bedeutet Geschäftsherrenhaftung nach Art. 55 OR konkret für KI-Agenten?
Art. 55 OR verpflichtet ein Unternehmen, für Schäden zu haften, die eine Hilfsperson in Ausübung ihrer Tätigkeit verursacht. Diese Logik wird zunehmend auch auf KI-Agenten angewendet, die im Auftrag des Unternehmens automatisiert Entscheidungen treffen oder Prozesse ausführen.
Deckt eine normale Betriebshaftpflichtversicherung Schäden durch KI-Agenten ab?
Nicht zuverlässig. Viele bestehende Policen wurden für menschliches Handeln konzipiert und enthalten Lücken oder Ausschlüsse bei automatisierten beziehungsweise KI-gestützten Entscheidungen. Eine Prüfung der bestehenden Deckung ist vor dem produktiven Einsatz von KI-Agenten empfehlenswert.
Gilt die EU-Richtlinie 2024/2853 auch für Schweizer Unternehmen?
Direkt nicht, da die Schweiz nicht EU-Mitglied ist. Faktisch relevant wird sie aber für Unternehmen mit Geschäftstätigkeit, Kunden oder Tochtergesellschaften in der EU – und sie zeigt die Richtung, in die sich Haftungsfragen bei KI generell entwickeln.
Schützt mich der Haftungsausschluss von OpenAI, Anthropic oder Google?
Nein. Diese Anbieter schliessen in ihren Nutzungsbedingungen eine eigene Haftung für Fehler ihrer Modelle explizit aus. Das Risiko bleibt beim Unternehmen, das die KI in einem geschäftlichen Prozess einsetzt.

Quellen

Möchten Sie dieses Thema für Ihr Unternehmen vertiefen?

Kapazität prüfen

Weitere Beiträge